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   BGH, 25.09.2008 - EnVR 81/07   

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https://dejure.org/2008,6802
BGH, 25.09.2008 - EnVR 81/07 (https://dejure.org/2008,6802)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2008 - EnVR 81/07 (https://dejure.org/2008,6802)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2008 - EnVR 81/07 (https://dejure.org/2008,6802)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Vermutungsregelung des § 32 Abs. 3 S. 3 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) bei einer Stromtarifbildung; Einordnung der im Genehmigungsverfahren angewandten abstraktgenerellen Regelungen unterhalb der ...

  • Judicialis

    StromNEV § 5 Abs. 2; ; StromNEV § 7 Abs. 1; ; StromNEV § 32 Abs. 3; ; EnWG § 60a Abs. 1; ; EnWG § 82 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Nutzungsperioden für die Restwertermittlung als Grundlage der Berechnung der Entgelte für den Netzzugang

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07

    Rheinhessische Energie

    Auszug aus BGH, 25.09.2008 - EnVR 81/07
    Wie der Senat mit Beschluss vom 14. August 2008 (KVR 42/07 - Rheinhessische Energie, Tz. 11) entschieden und im Einzelnen begründet hat, sind unter "Bundestarifordnung Elektrizität" im Sinne des § 32 Abs. 3 Satz 3 StromNEV nicht nur die am 1. Januar 1990 in Kraft getretene Neufassung der Bundestarifordnung Elektrizität (im Folgenden: BTOElt) vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2255) zu verstehen, sondern auch deren Vorgängerregelungen.

    Wie der Senat mit Beschluss vom 14. August 2008 (KVR 42/07 - Rheinhessische Energie, Tz. 33 ff.) im Einzelnen begründet hat, entspricht diese Berechnungsweise den Vorgaben des § 7 Abs. 1 StromNEV a.F. Die Ausführungen der Antragstellerin geben zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass.

    Wie der Senat mit Beschluss vom 14. August 2008 (KVR 42/07 - Rheinhessische Energie, Tz. 50 ff.) entschieden hat, ist der Fremdkapitalzinssatz i.S. des § 7 Abs. 1 Satz 3 StromNEV a.F. nach den Maßstäben des § 5 Abs. 2 Halbs. 2 Strom-NEV zu ermitteln.

    Wie der Senat mit Beschlüssen vom 14. August 2008 im Einzelnen begründet hat, kann die Gewerbesteuer gemäß § 8 StromNEV nur kalkulatorisch in Ansatz gebracht werden, während eine Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Gewerbesteuerzahlungen über § 5 Abs. 1 StromNEV nicht zulässig ist (KVR 36/07 - Stadtwerke Trier, Tz. 78 ff.); lediglich die Insich-Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer ist nach § 8 Satz 2 StromNEV zu berücksichtigen (KVR 42/07 - Rheinhessische Energie, Tz. 67 ff.).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin haben Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG - wie der Senat ebenfalls mit Beschlüssen vom 14. August 2008 entschieden hat (KVR 39/07 - Vattenfall, Tz. 68 ff., und KVR 42/07 - Rheinhessische Energie, Tz. 71 ff.) - außer Ansatz zu bleiben.

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 39/07

    Vattenfall

    Auszug aus BGH, 25.09.2008 - EnVR 81/07
    Wie der Senat mit Beschluss vom 14. August 2008 (aaO Tz. 16 ff.) entschieden hat, wird die Vermutungsregelung nicht dadurch unanwendbar, dass die in den Tarifgenehmigungen vorgegebenen Höchstbeträge anhand der Kosten- und Erlöslage der Vorlieferantin und nicht anhand der individuellen Kosten- und Erlösstruktur der Antragstellerin ermittelt wurden.

    Wie der Senat mit Beschluss vom 14. August 2008 (aaO Tz. 21) im Einzelnen begründet hat, ist der Begriff der Verwaltungsvorschriften nach Sinn und Zweck des § 32 Abs. 3 Satz 3 StromNEV weit auszulegen; er umfasst nicht nur die Verwaltungsvorschriften im engeren rechtstechnischen Sinne, sondern alle abstraktgenerellen Regelungen unterhalb der Gesetzes- und Verordnungsebene, welche die Genehmigungsbehörde im Genehmigungsverfahren angewandt hat.

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin haben Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG - wie der Senat ebenfalls mit Beschlüssen vom 14. August 2008 entschieden hat (KVR 39/07 - Vattenfall, Tz. 68 ff., und KVR 42/07 - Rheinhessische Energie, Tz. 71 ff.) - außer Ansatz zu bleiben.

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07

    Stadtwerke Trier

    Auszug aus BGH, 25.09.2008 - EnVR 81/07
    Wie der Senat mit Beschlüssen vom 14. August 2008 im Einzelnen begründet hat, kann die Gewerbesteuer gemäß § 8 StromNEV nur kalkulatorisch in Ansatz gebracht werden, während eine Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Gewerbesteuerzahlungen über § 5 Abs. 1 StromNEV nicht zulässig ist (KVR 36/07 - Stadtwerke Trier, Tz. 78 ff.); lediglich die Insich-Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer ist nach § 8 Satz 2 StromNEV zu berücksichtigen (KVR 42/07 - Rheinhessische Energie, Tz. 67 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2018 - 3 Kart 82/15

    Bestimmung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes

    Da die Betroffene im Verwaltungsverfahren die Restbuchwerte des Beschlusses vom 07.05.2008 nicht angegriffen hat, bestand für die Bundesnetzagentur weder Anlass noch die Pflicht, die darin angegebenen, nach der Behauptung der Betroffenen zu niedrigen Restwerte von Amts wegen zu erhöhen oder die Betroffene auf die Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 25.09.2008, EnVR 81/07) hinzuweisen, zumal diese Werte auch schon in der ersten Regulierungsperiode zugrunde gelegt worden waren.
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2018 - 3 Kart 210/15

    Anerkennungsfähigkeit von Personalzusatzkosten dritter Unternehmen als dauerhaft

    Die in der Netzentgeltgenehmigung aus dem Jahr 2008 vorgenommene Bewertung des Sachanlagevermögens hat sich nicht aufgrund einer nachträglich ergangenen Rechtsprechung, insbesondere nicht aufgrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2008, EnVR 81/07 - REWAG - als rechtswidrig herausgestellt.

    Da ausweislich des Beschlusses vom 05.02.2008 die Nutzungsdauern der Rechtsvorgängerin der Betroffenen aber unverändert übernommen wurden, bestand für die Bundesnetzagentur im Hinblick auf die Stellungnahme der Betroffenen weder der Anlass noch die Pflicht, die in der Anhörung angegebenen Restwerte entsprechend dem Antrag der Betroffenen zu erhöhen oder die Betroffene auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2008 (EnVR 81/07) hinzuweisen, zumal die gekürzten Werte aus der Netzentgeltgenehmigung vom 05.02.2008 auch schon in der ersten Regulierungsperiode zugrunde gelegt worden waren.

  • OLG Schleswig, 10.03.2016 - 16 Kart 3/14

    Bestimmung der Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Gas: Bemessung

    Entsprechend sei auch der BGH (Beschluss vom 14. August 2008, KVR 36/07, Rn 65; vom 25. September 2008, EnVR 81/07, Rn 23) noch davon ausgegangen, dass die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung nicht durch die spätere Gewerbesteuer geschmälert werden dürfe.
  • BGH, 23.06.2009 - EnVR 19/08

    Begriff und Erfassung der Kosten des Netzbetriebs

    Im Übrigen würde hieraus für Dritte auch nur ein Anspruch auf eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Entscheidung folgen (vgl. BGH, Beschl. v. 25.9.2008 - EnVR 81/07 Tz. 16).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 3 Kart 15/10

    Zulässigkeit der zeitlichen Befristung der Genehmigung eines Investitionsbudgets;

    Die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Halbs.1 StromNEV, die auf die tatsächlichen Kostenpositionen des einzelnen Netzbetreibers abstellt, ist hingegen nicht anwendbar, weil es sich bei dem nach § 7 Abs. 1 Satz 5 StromNEV zu verzinsenden Eigenkapitalanteil gerade nicht um tatsächliches, sondern nur um fiktives Fremdkapital handelt, für das keine Fremdkapitalzinsen anfallen (BGH, Beschluss vom 25.09.2008, Az. EnVR 81/07 zu § 7 Abs. 1 Satz 3 StromNEV a.F.).

    Ein Beurteilungsspielraum kommt den Regulierungsbehörden hierbei nicht zu (BGH, Beschluss vom 07.04.2009, EnVR 6/08; Beschlüsse vom 14.08.2008,KVR 34/07; KVR 36/07; KVR 42/07 und vom 25.09.2008, EnVR 81/07 jeweils zu § 7 Abs. 1 Satz 3 StromNEV a.F).

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2011 - 3 Kart 276/09

    Voraussetzungen der Genehmigung eines Investitionsbudgets für den Betreiber eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 07.04.2009, Aktenzeichen EnVR 6/08, Beschlüsse vom 14.08.2008, Aktenzeichen KVR 42/07, KVR 36/07 und KVR 34/07 sowie Beschluss vom 25.09.2008, Aktenzeichen EnVR 81/07 jeweils zu § 7 Abs. 1 S. 3 StromNEV a.F.) ist der erste Halbsatz der Vorschrift des § 5 Abs. 2 StromNEV bei der Bemessung der Verzinsung des die zugelassene Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapitals jedoch nicht anwendbar.
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 Kart 10/10

    Genehmigung eines Investitionsbudgets für den Betreiber eines Hochspannungsnetzes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe zum Ganzen: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.04.2009, Aktenzeichen EnVR 6/08, Beschlüsse vom 14.08.2008, Aktenzeichen KVR 42/07, KVR 36/07 und KVR 34/07 sowie Beschluss vom 25.09.2008, Aktenzeichen EnVR 81/07 jeweils zu § 7 Abs. 1 S. 3 StromNEV a.F.) ist der erste Halbsatz der Vorschrift des § 5 Abs. 2 StromNEV bei der Bemessung der Verzinsung des die zugelassene Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapitals jedoch nicht anwendbar.
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 Kart 22/10

    Kriterien für die Genehmigung eines Investitionsbudgets eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe zum Ganzen: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.04.2009, Aktenzeichen EnVR 6/08, Beschlüsse vom 14.08.2008, Aktenzeichen KVR 42/07, KVR 36/07 und KVR 34/07 sowie Beschluss vom 25.09.2008, Aktenzeichen EnVR 81/07 jeweils zu § 7 Abs. 1 S. 3 StromNEV a.F.) ist der erste Halbsatz der Vorschrift des § 5 Abs. 2 StromNEV bei der Bemessung der Verzinsung des die zugelassene Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapitals jedoch nicht anwendbar.
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - 3 Kart 253/09

    Kriterien für die Genehmigung eines Investitionsbudgets eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe zum Ganzen: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.04.2009, Aktenzeichen EnVR 6/08, Beschlüsse vom 14.08.2008, Aktenzeichen KVR 42/07, KVR 36/07 und KVR 34/07 sowie Beschluss vom 25.09.2008, Aktenzeichen EnVR 81/07 jeweils zu § 7 Abs. 1 S. 3 StromNEV a.F.) ist der erste Halbsatz der Vorschrift des § 5 Abs. 2 StromNEV bei der Bemessung der Verzinsung des die zugelassene Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapitals jedoch nicht anwendbar.
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